Donnerstag, 13. September 2012
BVerfGE: "Hugh!"
Mit Genugtuung jedoch auch mit Stirnrunzeln habe ich das gestrige "Euro-Urteil" unseres höchsten Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), zur Kenntnis genommen. Mit Genugtuung, da das Gericht sehr deutlich dem gewählten Personal deutlich machte, dass es – Achtung! Werte Damen und Herren Politiker[innen] in höchsten Ämtern – bei Verträgen, die man zu schließen gewillt, auch um Klarstellung geht, vor allem, wenn man der Zahlmeister ist. Ein altes Sprichwort sagt bereits: "Wer zahlt schafft an!" Da ist es doch mehr als logisch, dass man seine eigene Haftungs-Höchstgrenze in einem solchen Vertrag festschreibt bzw. im Vertrag wenigstens eine...
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Teresa HzW - 13. Sep, 10:30 - Rubrik Wiederworte