Was für ein[e] Schmäh[ung]
Die Geschmäcker sind verschieden.
Daher kann eine[r] über das landauf – landab viel zitierte „Schmähgedicht“ eines Jan Böhmermann geteilter Meinung sein.
Auch darüber, ob das nun Satire ist oder nicht!?!
Indes eines ist wohl klar:
von der eigenen Regierung darf erwartet werden,
...dass sie sich schützend vor ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellt;
...dass sie gegenüber Anfeindungen von außen die demokratischen Freiheitsrechte verteidigt und sie – gerade auch nach außen wahrt!
Es ist ein Zeichen von größter Feigheit eines Staatsorgans, bei höchsten Freiheitsrechten – wie es die Kunstfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit sind - die Einhaltung und das Setzen von Schutzschranken den deutschen oder am Ende gar europäischen oder internationalen Gerichten zu überlassen.
Schließlich geht es auch darum, als Regierung für EIGENE [deutsche!] WERTE - und sei es "nur" die KUNST-Freiheit - einzutreten und einzustehen!
Umso verwerflicher,
als solches [Regierungs]Verhalten eines deutlich vor Augen führt, dass jene, die sich in diplomatische Floskeln flüchten und damit bequem wegducken, aus einem nichts gelernt haben:
aus der eigenen - jüngeren, deutschen - Geschichte!
Da brauchen sich demokratische Politiker[innen] nicht wundern, wenn sich Bürger[innen] von ihrer eigenen Regierung im kollektiven Stich gelassen fühlen, auch wenn ein[ig]e[r] selbst dieses Schmähgedicht für geschmacklos halten - aufgrund seines Effekt heischenden Griffs in die unterste künstlerische und sprachliche Schublade .
DENN:
E i n Prädikat hat dieses sog. Schmähgedicht gewiss nicht verdient: dass es mit der Bezeichnung "Satire" geadelt werden darf!
Da macht es sich der deutsche Michel dann auch zu einfach.
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Daher kann eine[r] über das landauf – landab viel zitierte „Schmähgedicht“ eines Jan Böhmermann geteilter Meinung sein.
Auch darüber, ob das nun Satire ist oder nicht!?!
Indes eines ist wohl klar:
von der eigenen Regierung darf erwartet werden,
...dass sie sich schützend vor ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellt;
...dass sie gegenüber Anfeindungen von außen die demokratischen Freiheitsrechte verteidigt und sie – gerade auch nach außen wahrt!
Es ist ein Zeichen von größter Feigheit eines Staatsorgans, bei höchsten Freiheitsrechten – wie es die Kunstfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit sind - die Einhaltung und das Setzen von Schutzschranken den deutschen oder am Ende gar europäischen oder internationalen Gerichten zu überlassen.
Schließlich geht es auch darum, als Regierung für EIGENE [deutsche!] WERTE - und sei es "nur" die KUNST-Freiheit - einzutreten und einzustehen!
Umso verwerflicher,
als solches [Regierungs]Verhalten eines deutlich vor Augen führt, dass jene, die sich in diplomatische Floskeln flüchten und damit bequem wegducken, aus einem nichts gelernt haben:
aus der eigenen - jüngeren, deutschen - Geschichte!
Da brauchen sich demokratische Politiker[innen] nicht wundern, wenn sich Bürger[innen] von ihrer eigenen Regierung im kollektiven Stich gelassen fühlen, auch wenn ein[ig]e[r] selbst dieses Schmähgedicht für geschmacklos halten - aufgrund seines Effekt heischenden Griffs in die unterste künstlerische und sprachliche Schublade .
DENN:
E i n Prädikat hat dieses sog. Schmähgedicht gewiss nicht verdient: dass es mit der Bezeichnung "Satire" geadelt werden darf!
Da macht es sich der deutsche Michel dann auch zu einfach.
Teresa HzW - 17. Apr, 18:53 - Rubrik Widerworte
Dritterseits frage ich mich, wenn es, wie ich am Wochenende in der Zeitung gelesen habe, dieses Gesetz seit Achtzehnhundert-Schlagmichtot gibt, und es nicht mehr zeitgemäß ist, warum hat man das nicht schon längst ausgemistet?
Wieder gibt es die Diskussion, wie weit Satire gehen darf.
Da mir diese Diskutiererei schon ziemlich auf die Nerven geht, habe ich mich zuwenig mit dem jetzigen Fall auseinander gesetzt, um wirklich fundiert was dazu sagen zu können. Das obige sind nur meine unreflektierten Gedanken, die automatisch daher kommen. ;-).
DOCH in "Schland" ist es ja immer so, dass "erst was passieren muss", damit was passiert - also der Gesetzgeber handelt und - meist werden dann Gesetze verschärft, wenn was passiert ist - in dem Fall, wird dann mal ein antiquierter Paragraph ersatzlos gestrichen werden, wenn er denn wirklich gestrichen wird! DAS glaube ich nämlich erst, wenn`s so weit is....
EINS ist aber sicher:
Die ganze Angelegenheit wird ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen!
Denn... wenn bis dahin der Paragraph dann abgeschafft ist... wird man den TV-Mann auch nicht mehr verurteilen... weil es das in "Schland" noch nie gab (zumindest nicht in den letzten 70 Jahren) dass jemand noch nach einem Paragraphen zu irgendwas verurteilt wurde, der während des Verfahrens abgeschafft wurde... also wird`s dann so laufen, dass die Beiden - Kläger und Beklagter - sich dann eben individualrechtlich miteinander herumstreiten werden....
Wie dem auch sei... der öffentliche Unterhaltungscharakter wird uns erhalten bleiben... und die ganze Sache riecht nach höchstrichterlicher Entscheidung und die wird sich dann gewiss 2,3,4 Jahre hinziehen... zumindest dauern so lange oft entsprechende Beleidigungsklagen, wenn Promis (oder der Adel) Presse(organe) verklagen, weil sie sich durch irgendeine Berichterstattung in ihrer Ehre verletzt fühlten...
Spannend wird es dann, wenn irgendein Richter tatsächlich auf die Idee kommen sollte, sich mit den Grenzen von [deutscher] Satire auseinander zu setzen... was dann aber auch nach Bundesverfassungsgericht riecht...
ALSO... so oder so... "Theater" mit Fortsetzungs-Inszenierungs-Garantie!
;-)